Unterstützen Sie uns
Helfen Sie uns durch Geldspenden und tragen somit dazu bei, dass es schwerstkranken und sterbenden Menschen besser geht.
Vom Finanzamt Schwäbisch Hall sind wir als gemeinnützig, mildtätig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Geldspende eine Spendenbescheinigung aus.
Erbschaft / Vermächtnis / Schenkung
Zuwendungen an einen gemeinnützigen Förderverein sind steuerfrei, so dass ein Erbe, ein Vermächtnis oder eine Schenkung ohne Abzug von Erbschafts- oder Schenkungssteuer dem Zweck des Vereins zufließt.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an den Vorstand des Fördervereins wenden.
Spendenkonten
VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG.
BLZ: 62290110
BIC: GENODES1SHA
IBAN: DE38 6229 0110 0220 5120 00
Sparkasse Schwäbisch Hall – Crailsheim
BLZ: 62250030
BIC: SOLADES1SHA
IBAN: DE81 6225 0030 0002 2517 78